| Geschrieben von Christian Müller |
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In der Verfassung des Landes Brandenburg steht "Niemand darf wegen ... der sexuellen Identität ... benachteiligt werden." (Artikel 12, Abs. 2) Drei von sieben CSD-Botschafter_innen haben sich zu ihren Erfahrungen geäußert. Sie sprechen über Diskriminierung.
Immer wieder werden wir gefragt: "Was habe ich verpasst? Was macht ihr gerade?" Wir führen ein kleines Blog-Tagebuch. Hier werden wir aktuelle Infos mit Dir teilen.