Beitragsordnung | letzte Änderung 04.12.2019
§ 1 – Beitragssätze
1. Mitglieder des CSD Cottbus e.V. entrichten folgenden jährlichen Pflichtbeitrag an den Verein:
a) Vollmitglieder | Einzelpersonen: 40,00 EUR
b) Vollmitglieder Sozialbeitrag | für Schüler_innen, Studierende und Sozialleistungsempfänger: 5,00 EUR
c) Vollmitglieder | juristische Personen oder nicht rechtsfähige Vereinigungen: 60,00 EUR
d) Beratende Mitglieder: 0,00 EUR
e) Fördermitglieder | mindestens 50,00 EUR
§ 2 – Einforderung
Die Jahresbescheide werden vom Vorstand des CSD Cottbus e.V. zu Jahresbeginn bzw. zur Aufnahme verschickt. Beiträge werden in der Regel für ein Kalenderjahr entrichtet und sind bis zum Ende des 1. Quartals bzw. mit Neuaufnahme in den Verein auf ein vom Vorstand des CSD Cottbus e.V. zu benennendes oder bereits benanntes Konto zu begleichen.
§ 3 – Beitragsbescheinigung
Beitragsbescheinigungen zur Einreichung beim Finanzamt werden Voll- und Fördermitgliedern auf Wunsch ausgestellt.